Stand 2021
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäfte zwischen bhealth und ihren Vertragspartnern. Abweichungen von diesen AGB können nur in schriftlicher Form vereinbart werden.
1.2 Diese AGB gelten bis zur Herausgabe neuer AGB durch bhealth auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle mit dem Vertragspartner, selbst wenn diese ohne Hinweis auf die AGB zustande kommen.
2.1 bhealth bietet seinen Vertragspartnern die Erbringung von Dienstleistungen einer digitalen Gesundheitsplattform mit berufsspezifischen Präventionsangeboten in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressmanagement an. Auf der Gesundheitsplattform werden unter anderem Trainings-Videos on demand sowie Live-Trainings-Einheiten per Videostream angeboten. Vertragspartner sind dabei ausschließlich Unternehmer, die ihren Mitarbeitern Zugang zur digitalen Gesundheitsplattform von bhealth verschaffen wollen.
2.2 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Individualvertrag zwischen bhealth und dem Vertragspartner, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen, der Leistungsumfang des Angebots, allfällige Termine sowie das monatliche Entgelt festgelegt werden.
2.3 Angebote von bhealth sind freibleibend. Der Vertragspartner ist an sein Angebot zwei Wochen ab Zugang bei bhealth gebunden. Der Vertrag gilt erst durch Unterfertigung eines Individualvertrags durch beide Vertragsparteien als abgeschlossen.
2.4 Der Vertragspartner wird bhealth bei Vertragsabschluss mit sämtlichen Informationen versorgen, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind, insbesondere die Anzahl und den Tätigkeitsbereich der Mitarbeiter.
2.5 Mit Abschluss des Individualvertrags gewährt bhealth je nach dem vereinbarten Leistungsumfang Zugang zu ihrer Gesundheitsplattform für den Vertragspartner und seine Mitarbeiter. Der Vertragspartner darf ausschließlich seinen aktuellen Mitarbeitern Zugang zur Gesundheitsplattform gewähren. Der Zugang für Drittpersonen ist nicht vom Leistungsumfang umfasst und ohne ausdrückliche Zustimmung von bhealth nicht gestattet. Der Vertragspartner wird seine Mitarbeiter auf diesen Umstand hinweisen.
2.6 Die von bhealth auf ihrer Gesundheitsplattform zur Verfügung gestellten Trainings-Videos on demand sind grundsätzlich 24 Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche, 52 Wochen pro Jahr verfügbar. Dabei ist von einer geplanten Verfügbarkeitsquote von ca. 99,9% pro Beobachtungszeitraum (Quartal) auszugehen. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Wartungsfenster nicht miteinbezogen. Wartungsarbeiten werden ausschließlich zwischen 22:00 und 06:00 Uhr durchgeführt.
2.7 Der Vertragspartner hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er seinen Mitarbeitern die notwendige Hardware und Software zum Abrufen und zur Nutzung der Trainings-Videos zur Verfügung stellt.
2.8 Grundsätzlich wird für die Trainings-Einheiten keine Ausrüstung oder Trainingsgeräte benötigt; sollte dies doch der Fall sein, wird bhealth den Vertragspartner darauf hinweisen. Der Vertragspartner bzw. seine Mitarbeiter haben selbst sicherzustellen, dass sie ausreichend Platz zur gefahrlosen Durchführung der Trainings-Einheiten zur Verfügung haben.
3.1 Die konkrete Vertragsdauer wird im Individualvertrag angegeben. Erfolgt keine ausdrückliche Angabe der Vertragsdauer im Individualvertrag, gilt er als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
3.2Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann dieser von beiden Seiten unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.
3.3Ist eine bestimmte Vertragsdauer vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die bisherige Vertragsdauer, sofern nicht ein Vertragspartner schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor dem Vertragsende dem anderen Vertragspartner mitteilt, dass eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses nicht erfolgen soll. Bei Verträgen auf bestimmte Vertragsdauer ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
3.4Wenn die Vertragsparteien ein Probe-Abo für eine bestimmte Laufzeit (zB 3 Monate) vereinbaren, geht das Vertragsverhältnis in eines auf unbestimmte Zeit über, sofern der Vertragspartner bhealth nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf des Probe-Abos schriftlich mitteilt, dass eine Verlängerung des Probe-Abos nicht gewünscht ist.
3.5Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger Grund zur Auflösung gelten insbesondere
a) ein qualifizierter Zahlungsverzug des Vertragspartners trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen;
b) die nicht erfolgte Mitwirkung des Vertragspartners an der Leistungserbringung von bhealth trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist, sofern eine Mitwirkung des Vertragspartners zur Leistungserbringung zwingend erforderlich ist;
c) das Gewähren von Zugang zur Gesundheitsplattform für unberechtigten Dritte durch den Vertragspartner.
bhealth kann nach eigenem Ermessen anstelle der unmittelbaren Vertragsauflösung die laufende Leistungserbringung unterbrechen und den Vertragspartner auffordern, den wichtigen Grund der Vertragsauflösung binnen angemessener Frist zu beseitigen.
3.6Sämtliche Fälle der außerordentlichen Kündigung, die aus einem Grund erfolgen, die der Sphäre des Vertragspartners zuzurechnen sind, lassen den Anspruch von bhealth auf das Entgelt bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (bei Verträgen auf unbestimmte Dauer) bzw. bis zum vertraglich vorgesehene Vertragsende (bei Verträgen auf bestimmte Dauer) sowie auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt. bhealth muss sich dabei nicht anrechnen lassen, was sie sich durch vorzeitige Vertragsbeendigung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Kapazitäten erworben hat oder erwerben hätte können.
4.1 Der Leistungsumfang wird im Individualvertrag definiert. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind eine Begutachtung des Arbeitsplatzes durch bhealth zur Beurteilung der individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter, eine individualisierte Anpassung der Gesundheitsplattform an die Corporate Identity des Vertragspartners oder Live-Trainings-Einheiten direkt am Standort des Vertragspartners nicht vom Leistungsumfang erfasst.
4.2 Die Vereinbarung individueller Zusatzleistungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch bhealth. Individuelle Zusatzleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.1 Fristen und Termine für die Erbringung der vereinbarten Leistungen sind schriftlich zu vereinbaren und werden von bhealth nach Möglichkeit eingehalten. Fixgeschäfte (zB Live-Trainings-Einheiten) sind vom Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich als solche anzufragen; bhealth ist nicht verpflichtet, aus der bloßen Bekanntgabe von Daten (zB Veranstaltungsterminen) ein Fixgeschäft anzunehmen oder zu hinterfragen.
5.2 Die Nichteinhaltung von Fristen und Terminen berechtigt den Vertragspartner erst dann zur Geltendmachung ihm gesetzlich zustehender Rechte, wenn eine nach schriftlicher Mahnung eingeräumte Nachfrist von mindestens 14 Tagen ungenutzt verstrichen ist. Allfällige daraus entstehende Ansprüche aus den Titeln der Gewährleistung oder Schadenersatz bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von bhealth. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse lassen keine Verzugsfolgen entstehen.
6.1 Die Höhe des Entgelts wird im Individualvertrag ausgewiesen und versteht sich im Zweifel exklusive Umsatzsteuer. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Vertragspartner deren Kenntnis und Angemessenheit.
6.2 bhealth ist berechtigt, das Entgelt monatlich abzurechnen. Dies gilt auch für alle Leistungen von bhealth, die aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund nicht zur bestimmungsgemäßen Umsetzung gelangen. Alle Leistungen von bhealth, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
6.3 Rechnungen von bhealth sind ohne jeden Abzug binnen 14Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Vertragspartner gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch und ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
6.4 Ist der Vertragspartner auch nur mit einer Zahlung in Verzug, ist bhealth berechtigt,
a) Mahngebühren in der Höhe von EUR 40,00 netto für jede (eigene) Mahnung zu verrechnen,
b) sämtliche anfallenden Kosten für Betreibungsschritte durch Dritte (Rechtsanwaltskosten bzw. Kosten von Inkassobüros) nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarif bzw. nach den Bestimmungen der Inkassogebührenverordnung zu verrechnen,
c) Zahlungen zuerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, hiernach zur Abdeckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die älteste Schuld anzurechnen (allfällige Zahlungswidmungen des Vertragspartners werden hiermit als unbeachtlich vereinbart),
d) unbeschadet des Rechts auf Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen,
e) eine angemessene Verlängerung der vereinbarten Termine und Fristen in Anspruch zu nehmen, wobei der Zeitraum des Zahlungsverzugs jedenfalls eine angemessene Verlängerungsfrist ist,
f) weitere Leistungen zurückzuhalten,
g) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Ersatzansprüche geltend zu machen.
6.5 Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit von bhealth anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Vertragspartners sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von bhealth zulässig.
6.6 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an bhealth geleistet werden. Sind mehrere Forderungen gegen den Vertragspartner offen, so werden Zahlungen des Vertragspartners auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Die Anrechnung erfolgt stets zunächst auf allfällige Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.
7.1 Sämtliche Inhalte auf der Gesundheitsplattform von bhealth sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das ausschließliche Nutzungsrecht an diesen Werken steht ausschließlich bhealth zu.
7.2 Ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung gewährt bhealth nur Werknutzungsbewilligungen und keine Werknutzungsrechte. Die Einräumung einer Werknutzungsbewilligung zugunsten des Vertragspartners bedarf, sofern sie sich nicht aus dem Zweck des Vertragsverhältnisses konkludent ergibt, der schriftlichen Zustimmung durch bhealth. Eine dem Vertragspartner eingeräumte Werknutzungsbewilligung an urheberrechtlich geschützten Werken von bhealth erstreckt sich mangels abweichender Vereinbarung nur auf den vom Vertragsverhältnis umfassten Anwendungsbereich. Die Inhalte der Gesundheitsplattform dürfen daher nur aktuellen Mitarbeitern des Vertragspartners während aufrechtem Vertragsverhältnis zur Verfügung gestellt werden. Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen zugunsten des Vertragspartners gelten erst nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts als eingeräumt.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist bhealth auf unbefristete Dauer berechtigt, den Vertragspartner sowie Beschreibungen der für ihn erbrachten Leistungen in ihre Referenzliste aufzunehmen und diese Angaben für Werbe- und Präsentationszwecke auf jegliche lautere Art, insbesondere im Internet, zu verwenden.
9.1 bhealth gewährleistet, dass die von ihr erbrachten Dienstleistungen auf ihrer Gesundheitsplattform zum Abruf verfügbar sind und der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Trainings-Einheiten entsprechen den aktuellen Grundsätzen der Wissenschaft und haben bei richtiger und nachhaltiger Ausübung gesundheitsfördernde Wirkung.
9.2 bhealth kann keine Gewährleistung oder Haftung für Umstände übernehmen, die außerhalb ihrer Sphäre liegen. Dies umfasst insbesondere Fälle der höheren Gewalt, Naturkatastrophen, Strom- oder Internetausfälle.
9.3 Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Eine Mängelrüge muss eine konkrete, bestmöglich detaillierte Beschreibung der Mängel (zB einer Fehlermeldung bei Abruf eines Trainingsvideos) beinhalten. Eine hinreichende Dokumentation der Mängel hat innerhalb von vier Wochen nach ihrem Auftreten zu erfolgen. Erfolgt die Reklamation berechtigt und rechtzeitig, steht dem Vertragspartner zunächst nur das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Ansprüche auf Zahlungsminderung bzw. auf Wandlung stehen dem Vertragspartner nur und erst dann zu, wenn die Versuche von bhealth, den Mangel zu beheben, auch nach einem Monat fehlgeschlagen sind.
9.4 Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit werden einvernehmlich ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Beweislast für ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von bhealth trifft den Vertragspartner. Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn, insbesondere bei verspäteter oder mangelhafter Leistungserbringung, werden von der Haftung ausgeschlossen. Eine allfällige Haftung wird betragsmäßig auf das vereinbarte Entgelt für einen Zeitraum von 6 Monaten beschränkt. bhealth haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner oder seine Mitarbeiter aufgrund der Nichtbeachtung der Trainingsanleitungen erleiden. Soweit die Haftung von bhealth ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von bhealth.
10.1 Im Rahmen des Vertragsabschlusses speichert und verarbeitet bhealth:
a) vom Vertragspartner:
Diese Daten werden – sofern keine darüberhinausgehende, ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners vorliegt – lediglich zum Zweck der vertraglichen Abwicklung und Leistungserbringung von bhealth verarbeitet. Diese Daten werden gemäß Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge kurz: „DSGVO“) rechtmäßig erhoben, da sie zur Erfüllung des Vertrags zwischen bhealth und dem Vertragspartner erforderlich sind. Ohne Zurverfügungstellung dieser Daten kann daher keine Leistungserbringung von bhealth erfolgen. Nach Vertragsbeendigung werden die erhobenen Daten gelöscht, sofern kein anderer Rechtsgrund zur weiteren Verwendung (insbesondere ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners, gesetzliche Aufbewahrungsfristen) vorliegt. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Vertragspartners an Dritte erfolgt nicht. Der konkrete Vertrag zwischen bhealth und dem Vertragspartner wird zum Zwecke der Durchführung des Vertrags gespeichert.
b) von den Nutzern der Gesundheitsplattform (Mitarbeiter des
Vertragspartners):
bei der Anlegung eines Profils durch den Nutzer
Diese Daten werden aufgrund der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers gemäß Art 6 Abs 1 lit a DSGVO rechtmäßig erhoben. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen bzw. das angelegte Profil selbst gelöscht werden. Nach Widerruf der Zustimmung bzw. durch Löschung des Profils werden die erhobenen Daten gelöscht, sofern kein anderer Rechtsgrund zur weiteren Verwendung (insbesondere ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers, gesetzliche Aufbewahrungsfristen) vorliegt. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Vertragspartners an Dritte erfolgt nicht.
10.2 bhealth nutzt für die Zurverfügungstellung der Trainingsvideos die Videoplattform Vimeo (Vimeo.com, Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011). bhealth bindet ihre Videos in der sogenannten „Do Not Track“- Variante ein. Das hat zur Folge, dass der Player keine Sitzungsdaten, einschließlich aller Cookies und Statistiken, verfolgen kann. Es werden daher von Vimeo keine Drittanbieter-Cookies oder Analyse-Cookies gesetzt. Dem Vimeo-Server wird mitgeteilt, welche unserer Seiten der Nutzer besucht hat und Vimeo erlangt seine IP-Adresse. Da es dabei zu einer Datenübertragung an Vimeo mit Sitz in die USA kommt, hat bhealth die EU-Standardvertragsklauseln mit Vimeo abgeschlossen, um ein dem EU-Recht in der Sache gleichwertiges Schutzniveau bei der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Ein ausführlicher Datenschutzhinweis von Vimeo findet sich unter https://vimeo.com/privacy.
10.3 Sofern Daten von natürlichen Personen verarbeitet werden, haben diese jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten bhealth von ihnen erfasst hat. Sollten die erfassten Daten unrichtig sein oder werden, kann die Person eine Berichtigung der Daten verlangen. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kommt außerdem ein Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 f DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu. Eine deutsche Fassung der DSGVO finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme unter folgendem Link: http://eur- lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE
10.4 Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten können sich Vertragspartner und Nutzer an folgende Kontaktadresse bei bhealth wenden: info@bhealth.at
10.5 Sollte eine natürliche Person der Ansicht sein, dass bhealth bei der Verarbeitung ihrer Daten gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, steht es ihr frei, Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde bzw. bei der nationalen Aufsichtsbehörde seines Aufenthaltsstaates einzubringen.
11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der durch sie ergänzten Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.
11.3 Diese AGB und die durch sie ergänzten Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UNCITRAL-Kaufrechts (= „UN- Kaufrecht” / „CISG“ / „Wiener Kaufrechtsübereinkommen“).
11.4 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das für A- 6020 Innsbruck zuständige Gericht zuständig. BHealth ist aber auch berechtigt, den Vertragspartner an dessen geschäftlichem Hauptsitz zu klagen. Erfüllungsort ist A-6020 Innsbruck.